Page 80 - Weiss, Jernej, ur./ed. 2021. Opereta med obema svetovnima vojnama ▪︎ Operetta between the Two World Wars. Koper/Ljubljana: Založba Univerze na Primorskem in Festival Ljubljana. Studia musicologica Labacensia, 5
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opereta med obema svetovnima vojnama

theater zugeführt werden [soll]“8. Die Gesetzesvorlage wurde dann nicht
beschlossen.

Insbesondere die österreichischen Unterhaltungsmusik-Komponisten
formierten sich nun in verschiedener Weise. Zunächst erreichten sie bei der
„Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger in Wien“ (da-
mals A. K. M., heute AKM), daß „ab 1. Jänner 1928 Orchestrierungen und
Arrangements von Werken der Unterhaltungsmusik ebenfalls in die Tan­
tièmen-Verrechnung einbezogen“9 werden,10 und am 7. Dezember 1927 be-
schloß die „Hauptversammlung“ des Österreichischen Komponistenbun-
des, in der Vereinigung „eine Sektion für ernste und eine Sektion für heitere
Musik“11 zu bilden. Präsident blieb weiterhin der Unterhaltungs-Musiker
Hofrat Dr. Rudolf Sieczynski, Vizepräsident für die „ernste Musik“ wurde
Hofrat Dr. Josef Marx.12

Der einhelligen Forderung der Komponisten nach einer Verlänge-
rung der Schutzfrist auf 50 Jahre wurde dann auch in der ab 7. Mai 1928
in Rom tagenden internationalen Konferenz „zwecks Revision der Berner
Übereinkunft“ (zu der die österreichische Regierung keinen Vertreter der
A. K. M. entsandt hatte) nicht entsprochen. Die Abschluß-Urkunde vom 2.
Juni hielt aber immerhin „die moralische Verpflichtung der deutschen Regie­
rung“ fest, „die 50jährige Schutzfrist genau nach englischem Muster einzu­
führen“.13 Nun aber wurde man in Österreich aus einem speziell gewichti-
gen Grund aktiv, den etwa der Rechtsanwalt Erik Habernal unter dem Titel
„Die Schutzfristverlängerung“ nicht ohne Bitternis darlegte:

[...] es droht die nicht zu unterschätzende eminente Gefahr, daß
zum Beispiel in kurzer Frist (nach dem 1. Jänner 1930) die Wer­
ke unseres Johann Strauß, welche einen eisernen Bestand in den
Konzertprogrammen aller Länder der Erde bilden, in Frankreich,
Norwegen, Großbritannien, Tschechoslowakei, Polen und Ungarn
ohne Entrichtung von Aufführungstantiemen frei aufgeführt wer­
den können, während französische, tschechische, ungarische und

8 Ibid.
9 MGAKM, Nr. 10, Dezember 1927, 3.
10 Zur Geschichte der AKM siehe Hartmut Krones, „Die Geschichte unserer Gesell-

schaft“ [AKM], in 100 Jahre AKM. Autoren Komponisten Musikverleger. 1897[-]1997,
Hrsg. Manfred Brunner (Wien: AKM, 1997), 10–31.
11 MGAKM, Nr. 10, Dezember 1927, 9.
12 Hierzu siehe Hartmut Krones, 100 Jahre Österreichischer Komponistenbund (Wien:
Praesens, 2013).
13 MGAKM, Nr. 13, September 1928, 5f. und 11.

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